Die Satzung

Mit einer neuen Vereinssatzung und moderneren Strukturen blickt der Liederkanz der Zukunft entgegen. Nachdem man im Jahr 2005 eine neue Satzung erarbeitet hat, trat diese bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Liederkranzes am 14. April 2005 in Kraft.


Aus einem 1. und einem 2. Vorstand wurde ein Triumvirat.

3 Vorsitzende, die den Verein jeweils nach außen vertreten, wobei jeder von ihnen allein vertretungsberechtigt ist.

 

Satzung des Liederkranzes Fridingen e.V.
Satzung 060406 NEU.pdf
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